Der folgende Beitrag wurde erstellt am: 14.10.1999 von RA B.Hoeller
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LG Bochum: "webspace" - Entscheidung

Markeninhaber Thielker muß in 1. Instanz Niederlage einstecken

mündliche Verhandlung
Bochum. Die 14. Kammer für Handelssachen hat dem Widerspruch gegen die erwirkte einstweilige Verfügung des Markeninhabers 'Webspace' Klaus Thielker stattgegeben. Es mangele wohl an der Schlüssigkeit des Antrages, so die Vorsitzende Richterin in der mündlichen Verhandlung. Am Nachmittag wurde das Urteil zum Az.: 14 O 120/99 formell verkündet. Weder sei eine Dringlichkeit gegeben, noch sei ein markenmäßiger Gebrauch festzustellen. Der Provider habe den Begriff "Webspace" lediglich beschreibend benutzt. Keinen Hehl machte das Gericht aus seiner Auffassung, daß es selber den Begriff 'webspace' nicht für schutzfähig halte. Die formelle Rechtsposition aber sei zu berücksichtigen. Die Einreden des Verfügungsbeklagten seien erheblich, der Begriff 'webspace' sei nicht markenmäßig genutzt worden. Der Internet Provider NK-Net ließ sich auch von der zuvor erlassenen einstweiligen Verfügung nicht beeindrucken und zog vor das Bochumer Landgericht, das schon im Vorfeld die Vollstreckung des Verfügungsbeschlusses an eine Sicherheitsleistung in Höhe von DM 25.000,00 geknüpft hatte.

die nächste Runde folgt ....
Markeninhaber Thielker und sein Markenvertreter waren sichtlich beeindruckt von dem klaren Votum der Bochumer Richterbank, die - wie der Vertreter der Verfügungsbeklagten RA HaJo Rauschhofer äußerte, - "sowohl in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht sehr gut vorbereitet" war. Bis zuletzt hatten sich die Parteien Schriftsätze zugestellt. Der Behauptung des Verfügungsklägers, "Suchmaschinen" gäben eine große Anzahl von Treffern 'wohl nur aus Eigenwerbung' aus, konnte mit einer eilig eingeholten eidesstattlichen Versicherung eines Repräsentanten von 'Altavista' begegnet werden. Der Vertreter des Markeninhabers hat bereits Berufung gegen den Bochumer Spruch angekündigt.

Quelle: bonnanwalt Redaktion, Eigenbericht
Schluesselbegriffe: Rechtsprechungsnachrichten Aktuelles, Webspace, Entscheidung des Landgericht Bochum

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