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Verfassungsgericht

Verfassungsorgan



Das Bundesverfassungsgericht im verfassungsrechtlichen Gefüge - Höchstes Rechtsprechungsorgan - Hüter der Verfassung - Gebundenheit der der Organe des Bundes und der Länder, sowie der Gerichte an seine Entscheidungen
Der Bundesadler
Das Bundesverfassungsgericht

ein service von (c) 1998 RA Hoeller

Einführung

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Stellung und Organisation

Der Sitz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist Synonym für den 'Hüter der Verfassung' geworden: Karlsruhe. Die Bindungskraft der Entscheidungen, die im Einzelfall sogar Gesetzeskraft erlangen können, macht das Gericht zur letzten Instanz in der grundgesetzlichen Rechtsordnung. Das BVerfG betont immer wieder, keine Superrevisionsinstanz zu sein - entsprechend erheblich muß der Beschwerdevortrag sein, damit eine Sache überhaupt zur Entscheidung angenommen wird. Das BVerfG besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern, die zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden.

Die Zuständigkeiten des BVerfG

Werden im Grundgesetz ( Art. 93 ) genau festgelegt. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz konkretisiert die einzelnen Verfahren.
Das für den Bürger wichtigste und bekannteste Verfahren: Die Verfassungsbeschwerde

Allgemeines

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Sitz des Bundesverfassungsgerichts

Eine Möglichkeit dem Bundesverfassungsgericht eine elektronische Nachricht zu schicken:


Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

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Veröffentlichungen des Gerichts

| Entscheidungen seit 1998 |

Verweissammlung

Die folgenden Verweise halten ausgewählte Entscheidungen des BVerfG bereit (Stand: 09/99



Pressemitteilungen, Aktuelles

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Bundesverfassungsgericht im Internet

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Online- Präsentation

Ein virtueller Weg zum Bundesverfassungsgericht ist seit 20. September 1999 eröffnet:


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