Internet aktuell
Im Juni 1997 mahnte ein Mitglied einer deutschen Provider e.G. eine Hamburger  Internetproviderin wettbewerbsrechtlich ab, weil diese auf ihrer Domain als 'NIC' (Network Information Center) firmierte und sich u.a. als " zentrale deutsche Domainreservierungs- und Gebührenstelle von .de, ..." ausgab. 
Durch landgerichtlichen Beschluß wurde  
der Antragsgegnerin bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu DM 500.000,- ein solches weiteres Vorgehen untersagt. 
Zwischenzeitlich wurde die Hamburger Providerin weiter abgemahnt und fing sich eine weitere einstweilige landgerichtliche Verfügung ein, nach der sie es zu unterlassen habe " gegenüber Endverbrauchern mit  Preisen zu werben, die nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) enthalten, ....". 
 
Nach eigenen Angaben  der Hamburger Providerin mußte sie weit über DM 10.000,-- an Prozess-, wie Anwaltskosten bezahlen. Sie gründete daraufhin den "Bund deutscher Internetpublizisten e.V. i.Gr." mit dem erklärten Ziel auf gegenseitige kostenpflichtige Abmahnungen zu verzichten, um sich vor, an die Unternehmenssubstanz gehenden, Abmahnungen zu schützen. 
Gleichzeitig aber mahnte die Hamburger Providerin - im Widerspruch zu den eigenen Angaben - andere Provider bundesweit ab, mit dem Vortrag diese Mitbewerber verstießen gegen das Preisangaben-, mithin auch gegen das Wettbewerbsrecht. 
Der Streitwert wurde dabei auf DM 50.000 festgesetzt. Neben der Unterlassungs- erklärung wurde die Begleichung der  
Rechtsanwaltsgebühren gefordert. 
 

Stellungnahmen und Darstellungen im Internet zu diesem Thema:  
 
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Anmerkungen: 


So sollen dies nach Informationen von www.weinknecht.de der Zahl nach 70 Abgemahnte Provider sein. 
 

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(c) 1997,1998 RA Boris Höller
Für die Richtigkeit der Angaben wird nicht gehaftet - sie sind aber Ergebnis einer juristischen Untersuchung der Angelegenheit  durch den Autor.
Das Recht im Zusammenhang mit dem Internet ist weitgehend "terra nova".